Der diesjährige Versicherungstag stand unter dem Motto „Qualifikation im Vertrieb" und fand auf dem Gelände des Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung in Heilbronn statt.
Nach den Grußworten von Stefan Gölz, Mitglied der IHK-Geschäftsleitung und Wolfgang Huber, 1.Vorsitzender im BVK-Bezirksverband Heilbronn, gab IHK-Referent Christoph Oberländer einen Überblick zur aktuellen Regulierung im Vertrieb. Regulierung im Vertrieb Im vergangenen Jahr begann in Deutschland eine umfassende Finanzmarktregulierung. Die wichtigsten Stationen: § 34f Gewerbeordnung (GewO), Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), Kapitalanlagegesetzbuch. 2014 hält dieser Trend an: Herausnahme der Abschlussvermittlung aus § 34f GewO, neuer § 34h GewO für Honorar-Finanzanlagenberater, Änderung/Ergänzung der FinVermV. Auch künftig ist mit weiteren Vertriebsvorgaben und -beschränkungen zu rechnen. Durch das sog. Kleinanlegerschutzgesetz sollen künftig auch partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen (bislang § 34c Abs.1 S. 1 Nr. 2 GewO) stärker reguliert werden. Nach dem Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie muss auch im Bereich der Vermittlung von Wohnimmobiliendarlehen (bislang § 34c Abs.1 S. 1 Nr. 2 GewO) mit einer Verschärfung gerechnet werden. Die hierzu erforderlichen Regeln werden voraussichtlich in einem neuen § 34i GewO zusammengefasst. Die Teilnehmer erhielten schließlich auch einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen durch MiFID 2 und die Novellierung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD 2).
Risikomanagement
Die Berücksichtigung und Beherrschbarkeit von Risiken gehört zum Tagesgeschäft im Versicherungsvertrieb. Bei der anhaltenden massiven Kritik der Verbraucherschützer an der deutschen Versicherungswirtschaft, ihren Produkten und der Vertriebspraxis ist es gerade im Umgang mit dem Kunden wichtig, die Vorteile des Risikomanagement-Systems Versicherung aufzeigen zu können. Versicherungsvertreter und -makler müssen zudem zahlreiche Vorschriften betreffend Information, Beratung und Dokumentation beachten. Fehlerhaftes Handeln oder gar Untätigkeit führt dabei nicht selten zur Haftung, Abmahnung oder gar Kündigung durch den Versicherer oder den Erlaubnisentzug durch die zuständige IHK. Vermittler sollten daher auch bei den eigenen beruflichen Angelegenheiten Risikomanagement betreiben.
In seinem Vortrag ging Dietmar Braun, selbst Lehrbeauftragter an der Hochschule Heilbronn und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, sehr anschaulich auf diese Themen ein. Bei der Vielzahl der Haftungsrisiken der Vermittler gab er aber auch den Rat, bestimmte Dienstleistungen auf externe Experten auszulagern. Einer dieser Anbieter ist das Unternehmen „business in front", das sich auf Optimierungen im Bereich der Privaten Krankenversicherung spezialisiert hat. Als Experte in Sachen § 204 VVG unterstützt dieses Unternehmen andere Vermittler. § 204 VVG regelt, wie PKV-Versicherte ohne Leistungseinbußen durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft erhebliche Beitragseinsparungen erreichen können. Mit einer solchen Kooperation vergrößert ein Vermittler sein Angebot und verringert zugleich das eigene Haftungsrisiko.
Wie viele Vermittler gibt es künftig noch? Erfolgsfaktoren?
Nach der Mittagspause berichtete Prof. Dr. Matthias Beenken über die Ergebnisse einer Branchenstudie zur Entwicklung des Versicherungsvertriebs. Ausgehend von den gewonnenen Daten zur wirtschaftlichen Situation der Vermittler und den zu erwartenden rechtlichen Rahmenbedingungen wagte er Prognosen für die Zukunft. Prof. Dr. Beenken zeigte aber auch Erfolgsfaktoren auf und gab den Teilnehmern Hinweise für die Umsetzung in den eigenen Agenturen und Maklerbetrieben mit auf den Weg.
"gut beraten" Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland
Gerald Archangeli, Vizepräsident des BVK, stellte im Anschluss die Weiterbildungsinitiative „gut beraten" vor. Der BVK habe diese Initiative mit weiteren Trägern gestartet, um den Berufsstand zu professionalisieren, das Image zu verbessern und vor allem auch um die Branche auf die künftigen Vorgaben der IMD 2 vorzubereiten. Die Teilnehmer erhielten einen Überblick zu den einzelnen Verfahrensschritten des neuen Weiterbildungssystems. Archangeli wies darauf hin, dass neben dem „Trusted Partner BASIS-Konto" insbesondere seitens der Versicherer auch ein „Trusted Partner Service-Konto" angeboten werde. Der Trusted Partner Service habe allerdings ein uneingeschränktes Lese-Kontroll-Recht und pflege das Konto des Vermittlers.
Podium
In der Podiumsrunde diskutierten Amela Turkmanovic, Finanzdienstleisterin und IHK-Vollversammlungsmitglied, Christina Ott, Studierende an der Hochschule Heilbronn, Prof. Dr. Matthias Beenken und Gerald Archangeli unter der Moderation von Dietmar Braun zum Thema „Verpflichtung und Chance - Ausbildung, Weiterbildung und Studium in der Region Heilbronn-Franken". Gegenstand dieser Gesprächsrunde war die Entwicklung im Vertrieb mit dem Fokus Qualifikation, die Suche nach dem geeigneten Ausbildung- oder Studienplatz, Nachwuchschancen und Talentförderung, die zunehmende Vertriebsregulierung, Provisionsverbot und Honorarberatung, Chancen durch die zunehmende Digitalisierung in Beruf, Weiterbildung und Studium sowie die Entwicklung der Stadt Heilbronn zur „Wissensstadt" und der Region Heilbronn-Franken zum führenden Studienstandort.
Der Versicherungstag Heilbronn-Franken ist eine Veranstaltungsreihe der IHK Heilbronn-Franken in Kooperation mit dem Bezirksverband Heilbronn im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK).