Cristina Helberg

Journalistin & Medientrainerin, NRW

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Artikel

Krank im Labor: Keine Gesundheitskontrollen von Apothekern

Was passiert, wenn ein Apotheker eine Hirnschädigung erleidet? Er kann einfach weiterarbeiten. Das offenbart der Fall Peter Stadtmann. 


Regelmäßige Gesundheitstest wie für Taxifahrer und Piloten gibt es für Apotheker nicht. Patienten müssen darauf vertrauen, dass Apotheker sich selbst anzeigen. Die Politik sieht keinen Handlungsbedarf.


Wenn ein Apotheker im Labor Krebstherapien mischt, muss er hochkonzentriert arbeiten. Die überlebenswichtigen Zubereitungen werden für jeden Patienten individuell und bis auf Milligramm genau zubereitet. Aber ob ein Apotheker dazu gesundheitlich überhaupt in der Lage ist, wird in Deutschland nicht regelmäßig geprüft. In anderen Berufen mit viel Verantwortung sind Gesundheitskontrollen dagegen Standard. Taxifahrer müssen für ihren Personenbeförderungsschein alle fünf Jahre ein Gesundheitszeugnis vorlegen und ihre „geistige und körperliche Eignung" nachweisen. Für Fluglotsen gilt das alle zwei Jahre, für Piloten sogar jedes Jahr. Apothekern vertrauen die Behörden blind.


In Deutschland gibt es rund 280 Zyto-Apotheken. Um überlebenswichtige Krebstherapien herstellen zu dürfen, benötigen sie, wie jede andere Apotheke, zwei zentrale Dokumente: Die Betriebserlaubnis und die Approbation des Apothekers. Für beide muss bei der Antragstellung die gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden. Das Problem: Einmal erteilt, wird die Gesundheit nicht mehr überprüft. 


Erkrankt ein Apotheker zu einem späteren Zeitpunkt, wird das den Behörden kaum bekannt. Im Fall des Bottroper Apothekers Peter Stadtmann behaupten seine Anwälte, er habe trotz einer attestierten Hirnschädigung jahrelang weiter im Labor gearbeitet. Peter Stadtmann ist vor dem Essener Landgericht angeklagt, mehr als 60.000 Krebstherapien unterdosiert zu haben. Für den Apotheker geht es bei der Behauptung seiner Anwälte zur angeblichen Hirnschädigung um eine Strafmilderung, sollte er verurteilt werden. Doch unabhängig davon, ob diese Behauptungen stimmen, offenbaren sie eine Überwachungslücke in der Versorgung mit Krebstherapien.


  Gesundheitspolitiker lehnen Kontrollen ab.

Die Politik sieht offenbar keinen Handlungsbedarf. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach glaubt, dass regelmäßige Gesundheitskontrollen von Apothekern „hier keinen Sinn machen". Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach von der CDU, betont stattdessen, es sei „unerlässlich ein Arbeitsklima zu schaffen, in dem Fehler, Vorfälle und Verdachtsfälle angesprochen und nicht unter den Teppich gekehrt werden". Kordula Schulz-Asche, die in der Bundestagsfraktion der Grünen für Apotheken zuständig ist, hält es für falsch aufgrund eines Einzelfalls wie in Bottrop „allen Apothekerinnen und Apothekern die Eignung für ihren Beruf abzusprechen." Die Fraktion Die Linke wollte sich gegenüber CORRECTIV nicht äußern.


Im Fall des Bottroper Apothekers Peter Stadtmann sind es die betroffenen Patienten, die die Behörden in die Verantwortung nehmen. Opferanwälte aus dem Essener Strafprozess werfen dem Gesundheitsamt Bottrop und der zuständigen Amtsapothekerin nach Informationen von CORRECTIV eine Verletzung der Überwachungspflicht in Zusammenhang mit der angeblichen Hirnschädigung vor. Demnach sei die Stadt mitverantwortlich für den Schaden der Betroffenen. Die Stadt Bottrop will sich dazu nicht äußern.


Unterdosierungen durch Hirnschädigung?

Der beschuldigte Bottroper Apotheker, Peter Stadtmann, schweigt seit dem 29. November 2016. Seit dem Tag sitzt er in Untersuchungshaft. Es ist Ende Februar 2018, als seine Anwälte nach vier Monaten Strafprozess überraschend ihre Strategie ändern. Immer wieder haben sie zuvor seine Unschuld beteuert und versucht die zentralen Punkte der Anklage zu widerlegen. Auch an diesem Tag im Februar schweigt Peter Stadtmann im Essener Landgericht. Aber seine Anwälte sprechen plötzlich nicht mehr nur von Unschuld, sondern von einer „schweren Hirnschädigung infolge eines Schädel-Hirn-Traumas". 2008 soll Peter Stadtmann so schwer gestürzt sein, dass er seit dem ein „Hirnorganisches Psychosyndrom" habe. Das bedeutet laut seinen Anwälten: Unter Stress mache er Fehler und beim Arbeiten falle seine Leistung schon nach kurzer Zeit deutlich ab. Belegen soll das ein aktuelles Gutachten des Psychiaters Pedro Faustmann von der Ruhr-Universität Bochum. Attestiert wurde die Hirnschädigung aber angeblich schon 2008, nach Stadtmanns Sturz. Seine Fehler bemerke Stadtmann selbst nicht, behaupten seine Anwälte. Deshalb sei das Unterdosieren von Medikamenten, wenn überhaupt, nicht vorsätzlich geschehen.


Keine Kontrolle durch einen Amtsarzt

Wie kann ein Apotheker, dem angeblich eine Hirnschädigung attestiert wird, eine Betriebsgenehmigung für eine Apotheke erhalten und jahrelang überlebenswichtige Medikamente herstellen? Peter Stadtmann übernahm die Apotheke seiner Eltern im Jahr 2009. Ein Jahr nach seinem Sturz. Dafür legte er laut der Stadt Bottrop ein ärztliches Attest über seine gesundheitliche Eignung vor. „Im Antrag zur Betriebserlaubnis hat er sich auch als uneingeschränkt handlungsfähig erklärt", sagt die Stadt. Ein Apotheker, der sich selbst für handlungsfähig erklärt und ein von ihm gewählter Arzt, der ihm das bescheinigt. So wird von Behörden die gesundheitliche Eignung von Apothekern überprüft. Eine Kontrolle durch einen Amtsarzt ist nicht vorgesehen. „Den Arzt kann der Antragsteller selbst wählen", schreibt die Stadt Bottrop. Welcher Arzt Peter Stadtmann im Jahr 2009 offenbar trotz der Diagnose ein unbedenkliches Attest ausstellte, will die Stadt mit Verweis auf den Datenschutz nicht sagen.

Ist die Betriebserlaubnis einer Apotheke einmal erteilt, sind laut der Stadt Bottrop gesetzlich keine regelmäßigen Überprüfungen der gesundheitlichen Eignung mehr vorgesehen. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde für die Approbation, die Bezirksregierung Münster, sagt: „Routinemäßige ärztliche Untersuchungen sieht das Gesetz nicht vor, wohl aber bei gegebenem Anlass." Das Problem: Ein Anlass wird den Behörden praktisch wohl selten bekannt. 


Peter Stadtmanns Approbation blieb trotz seiner angeblichen Hirnschädigung gültig. Denn: Die zuständigen Behörden erfuhren nichts davon. Weder der Bezirksregierung Münster, noch der Apothekerkammer Westfalen-Lippe oder der Stadt Bottrop, war - laut eigener Aussage - Peter Stadtmanns Hirnschädigung bekannt. Ein Apotheker, der nicht Herr seiner Sinne ist und deshalb Medikamente falsch mischt, bedeutet im schlimmsten Fall Lebensgefahr für Patienten. Ein Risiko, von dem im Zweifel niemand erfährt.


Weder der Apotheker selbst, noch sein Umfeld, sind verpflichtet Diagnosen an die Approbationsbehörde zu melden, so die Bezirksregierung. Auch die Stadt Bottrop schreibt, es „besteht keine Rechtspflicht" die Diagnose zu melden. Patienten können also nur darauf vertrauen, dass kranke Apotheker sich selbst anzeigen. Eine Selbstanzeige, die einen Zyto-Apotheker um Millionen Einnahmen bringen könnte.


Bezirksregierung schiebt Verantwortung weg

Ein Problem, dass auch den Behörden bewusst zu sein scheint. Die zuständige Bezirksregierung Münster wälzt die Verantwortung auf die Apothekerkammer Westfalen Lippe (AKWL) ab und verweist auf „Berufspflichten in der Berufsordnung der jeweiligen Apothekerkammer" und die „gesundheitliche Eigenverantwortung der Kammerangehörigen".

Bei der Apothekerkammer hat man davon noch nie gehört. „In der Berufsordnung der AKWL ist weder der Begriff der „gesundheitlichen Eigenverantwortung" noch die Verpflichtung der Kammerangehörigen geregelt, gesundheitliche Einschränkungen der Apothekerkammer zu melden", schreibt die Apothekerkammer Westfalen Lippe. Im Falle des Verdachts einer gesundheitlichen Einschränkungen würde man diese den zuständigen Behörden, also der Bezirksregierung, melden. „Den in diesem Zusammenhang von der Bezirksregierung Münster gegebenen Hinweis können wir somit nicht erklären."


Doch selbst wenn der Bezirksregierung die angebliche Hirnschädigung Peter Stadtmanns bekannt gewesen wäre, hätte er nicht unbedingt seine Approbation verloren. Die Diagnose „Hirnorganisches Psychosyndrom" reiche allein nicht aus, um die Approbation zu entziehen, so die Bezirksregierung Münster. Dafür müsse zunächst ärztlich beurteilt werden, wie sich das Syndrom im Einzelfall auf die berufliche Eignung auswirke.


Seit März 2017 ruht Peter Stadtmanns Approbation. Erst nach dem Urteil im laufenden Prozess wird die Bezirksregierung über den Entzug der Approbation entscheiden. Bis dahin weist die Behörde beschwichtigend darauf hin, dass „die Ausübung eines Apothekerberufs während einer andauernden Untersuchungshaft auch faktisch nicht möglich ist". Das stimmt. Peter Stadtmann sitzt im Gefängnis. Er kann nicht als Apotheker arbeiten. Weil zwei Whistleblower ihn angezeigt haben. Sonst hätte Peter Stadtmann wohl noch jahrelang weiter Krebstherapien gemischt. Mit offenbar attestierter Hirnschädigung und ohne Gesundheitskontrollen.

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