Taylor Swifts ehemaliges Label wollte ihr verbieten, bei einem Auftritt ihre eigenen Songs zu spielen. Urheberrechtler Axel Metzger erklärt, warum das in den USA überhaupt möglich ist.
Am kommenden Sonntag wird Pop-Superstar Taylor Swift bei den American Music Awards in Los Angeles als "Künstlerin des Jahrzehnts" geehrt. Ihr ehemaliges Label Big Machine Records wollte zunächst verhindern, dass sie dort ein Medley ihrer Hits spielt. Abgesehen von ihrem jüngsten Album, das bei Universal erschienen ist, liegen die Rechte an ihren Songs bei Big Machine. Laut Vertrag darf Swift ihre dort erschienenen Titel bis November 2020 nicht neu aufnehmen. Erst nachdem sie den Streit via Twitter öffentlich machte, lenkte Big Machine am Montag ein.
Axel Metzger: Der Fall von Taylor Swift richtet sich nach dem amerikanischen Urheberrecht, das grundsätzlich eine sehr weitreichende Rechtsübertragung von Urhebern auf Labels ermöglicht. Es wundert mich deshalb nicht, dass es in den USA Verträge gibt, die dazu führen, dass Künstler nur noch mit Einwilligung des Verlags ihre Stücke öffentlich aufführen können.
Nein. In Deutschland lassen sich die meisten Pop-Künstler von der GEMA vertreten, die dem sogenannten Kontrahierungszwang unterliegt. Sie muss also jedem Veranstalter das Recht einräumen, Stücke aus ihrem Katalog öffentlich aufzuführen. (...)
19. November 2019. Zum Original