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Verlängerung der Maskenpflicht in stark frequentierten Bereichen

Verlängerung der Maskenpflicht in stark frequentierten Bereichen
Auch in der Friedrich-Ebert-Straße müssen Fußgänger Mund-Nasen-Schutz tragen
Die Landeshauptstadt Potsdam verlängert die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in einzelnen Bereichen im öffentlichen Raum: Dazu gehören die Brandenburger Straße, das Umfeld des Hauptbahnhofes sowie die Wochenmärkte auf dem Bassinplatz, am Nauener Tor und in Babelsberg sowie jetzt auch die Fußgängerwege der Friedrich-Ebert-Straße. Die Regelung tritt mit der heutigen Bekanntmachung in Kraft und soll vorerst bis zum 30. November 2020 gelten. Während die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Marktbereichen auf die Öffnungszeiten des Wochenmarktes begrenzt ist und in der Brandenburger Straße und Friedrich-Ebert-Straße nur für die Zeit zwischen 9 und 19 Uhr gilt, besteht sie im Bahnhofsumfeld generell.
„Die Infektionslage in unserer Stadt hat sich nicht gebessert. Deshalb bedarf es weiterhin einer gemeinsamen Kraftanstrengung, um die Zahlen der Neu-Infektionen in Potsdam zu reduzieren“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. „Ich bedanke mich bei allen Potsdamerinnen und Potsdamern, die mit ihrem umsichtigen und besonnenen Verhalten sich und andere schützen. Machen Sie weiter so!“
Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sieht den Erlass zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Straßen und Plätze vor, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Meter überwiegend nicht eingehalten werden kann. Der Inzidenzwert in Potsdam liegt Stand Dienstag, 3.

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