Caroline Mayer

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Zahnspangen: Für Kinder normal, für Eltern teuer - WELT

Gesundheit

Zahnmedizin Warum die Zahnspange fürs Kind oft so teuer ist

Jedes zweite Kind in Deutschland trägt eine Zahnspange. Krankenkassen übernehmen oft nicht die kompletten Kosten. Kieferorthopäden empfehlen zudem manchmal Zusatzleistungen. Was hilft da wem?

Ein ideales Gebiss haben von Natur aus die wenigsten. Wenn die Milchzähne ausfallen, wachsen die bleibenden Zähne häufig ein bisschen schief nach: Schneidezähne stehen nach vorn, die Zahnreihen schließen nicht richtig, oder ein Zahn hat nicht genügend Platz.

Ausgeprägte Fehlstellungen gelten in Deutschland seit einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1972 als Krankheit. Die Krankenkassen bezahlen daher bis zum 18. Lebensjahr eine medizinisch notwendige Korrektur.

Laut Barmer GEK trägt heute mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen eines Jahrgangs eine Zahnspange. Aber ab wann ist eine Behandlung wirklich sinnvoll?

Fehlbiss kann ein medizinisches Risiko sein

„Natürlich kann man auch mit schiefen Zähnen gesund und glücklich sein", sagt Dirk Kropp von proDente, einer Initiative der Zahnarzt- und Dentaltechnikerverbände. Nicht immer sind Fehlstellungen allerdings nur ein ästhetisches Problem.

Kropp zufolge kann ein Fehlbiss auch ein medizinisches Risiko darstellen: Manche Kinder können nicht richtig beißen, kauen oder sprechen. Eng stehende Zähne lassen sich schlechter reinigen, falsche Belastung schädigt womöglich die Zähne.

Dass eine Zahnspange die Mundgesundheit verbessert, ist laut Verbraucherzentrale allerdings bisher nicht ausreichend belegt. Darauf weist auch der Gesundheitsmonitor 2016 von Barmer GEK und Bertelsmann Stiftung hin. Demnach argumentieren Kieferorthopäden Eltern gegenüber dennoch häufig mit möglichen Spätfolgen, wenn eine Fehlstellung nicht behandelt wird.

Kieferorthopäde stuft Fehlstellung ein

Um zu beurteilen, ob ein Kind eine Zahnspange braucht, orientieren sich die Ärzte an kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Fehlstellungen des Schweregrads 1 und 2 gelten als so geringfügig, dass die gesetzlichen Kassen die Kosten für eine Zahnspange nicht übernehmen. Ab Grad 3 bezahlen sie die Korrektur, auch wenn das Kind momentan keine Probleme hat.

Entscheiden sich die Eltern für eine Behandlung ihres Kindes, sollte sie beginnen, bevor das Kieferwachstum abgeschlossen ist. „Das ideale Alter liegt bei etwa 10 bis 13 Jahren", sagt Dirk Kropp.

Die Milchzähne müssen nur in seltenen Fällen behandelt werden, beispielsweise wenn der Kiefer besonders schmal ist und das Gebiss auf die eigentliche Spange vorbereitet werden soll. Die Behandlung dauert in der Regel vier Jahre.

Feste Zahnspange hängt vom Befund ab

Ob ein Patient eine herausnehmbare oder feste Zahnspange benötigt, hängt vom Befund ab. „Meistens macht man eine Kombination aus beidem", sagt Hub van Rijt, Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie aus Bielefeld.

Lose Spangen werden bei leichteren Fehlstellungen oder als Vorbereitung für eine feste Spange eingesetzt. Erstere bestehen aus einer an die Zähne angepassten Kunststoffform, die mit Drahtklammern festgehalten wird. Das Kind trägt die Spange nachts und möglichst lange auch am Tag. Zum Essen und beim Sport wird sie herausgenommen.

Bei festen Zahnspangen klebt der Kieferorthopäde Brackets - kleine Plättchen aus Metall, Keramik oder Kunststoff - auf die Zähne. Ein Drahtbogen, der die Brackets verbindet, bringt die Zähne in die richtige Position.

Kosten von 1000 Euro und mehr nicht selten

Ist das Behandlungsziel irgendwann erreicht, kann die Zahnspange entfernt werden. Um das Ergebnis zu stabilisieren, schließt sich dann die sogenannte Retentionsphase an. Hinter den Frontzähnen wird ein Draht befestigt - ein „Retainer" -, der ein bis zwei Jahre dort bleiben sollte. „Wenn der Draht nicht stört, kann man ihn auch fünf oder zehn Jahre im Mund lassen", sagt van Rijt.

Häufig verschieben sich die Zähne wieder ein wenig, wenn man den Retainer herausnimmt. Die Zähne wollen wieder da hin, wo sie schon einmal waren. Dies bedeute aber nicht, dass die Behandlung misslungen sei, betont van Rijt: „Das funktionelle Ergebnis bleibt."

Auch wenn ein entsprechender Schweregrad vorliegt, übernehmen die Krankenkassen häufig nicht die kompletten Kosten für die Behandlung. In den meisten Fällen zahlen die Eltern kräftig dazu - Beträge von 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit, zeigt der Gesundheitsmonitor. Van Rijt erklärt das mit dem medizinischen Fortschritt: „Die Zahnmedizin hat sich weiterentwickelt, und die Kasse zahlt nicht immer das, womit es am besten funktioniert."

Zweitmeinung bei Zusatzleistungen nicht verkehrt

Zusatzleistungen werden vor allem bei festen Spangen angeboten. Teurere Materialen für Brackets und Drähte sind optisch unauffälliger oder versprechen einen besseren Tragekomfort und eine kürzere Behandlungsdauer. Häufig empfehlen Kieferorthopäden bei festen Zahnspangen zur Kariesprophylaxe außerdem eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung, die die Kassen nicht bezahlen.

Wenn Eltern unsicher sind, ob angebotene Leistungen sinnvoll sind, rät van Rijt, eine Zweitmeinung einzuholen. Patienten können sich dazu bei Krankenkassen, Zahnärztekammern oder Verbraucherzentralen beraten lassen.

Skeptisch sollte man werden, wenn ein Kieferorthopäde die Kassenleistung gar nicht erst anbietet: „Der Kieferorthopäde ist verpflichtet, die Kassenleistung zu zeigen und zu begründen, warum er etwas anderes vorschlägt", sagt Zahnarzt Driss Wartini von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

Dass sich Eltern von Kieferorthopäden unter Druck gesetzt fühlen, hört Wartini allerdings selten. „Die Leute informieren sich heute viel und wissen, dass sie eine freie Arztwahl haben."

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