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Wissenschaftler widerlegen Ministeriums-Argument | impulse

Immer weniger Startup-Unternehmer werden finanziell gefördert. Grund: Die starken Kürzungen des Gründerzuschusses. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte die Kürzungen damit gerechtfertigt, dass sich viele Geförderte auch ohne Hilfe erfolgreich selbständig gemacht hätten. Dies ist nun widerlegt worden.

Einst von der Bundesagentur als „eines unserer erfolgreichsten Instrumente" bezeichnet, wurde der Gründerzuschuss Ende des vergangenen Jahres rapide zurückgeschraubt. Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) hatte die Kürzungen vor allem damit gerechtfertigt, dass sich viele Geförderte auch ohne Hilfe erfolgreich selbständig gemacht hätten. Dies ist nun vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) widerlegt worden.

Auf weniger als 20 Prozent der Gründer trifft dies zu, heißt es in der IAB-Studie. Infolge der Kürzungen gingen auch die durch den Zuschuss geförderten Neugründungen Anfang 2012 stark zurück. Im Februar 2012 allein wurden laut IAB insgesamt 115.000 Personen gefördert, 13 Prozent weniger als im Februar des Vorjahres. Zudem sind 80 Prozent der Arbeitslosen, die von den Arbeitsagenturen mit einem Gründungszuschuss gefördert wurden, auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch selbständig, so die IAB-Studie. Weitere zehn Prozent sind wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Insgesamt sind somit laut IAB mehr als 90 Prozent der Geförderten in den Arbeitsmarkt integriert.

Verkürzte Planungszeit

Die rückläufigen Zahlen bei der Zuschussförderung geht zurück auf eine Ende 2011 beschlossene Änderung der Rechtsgrundlage: Um den Gründungszuschuss zu beantragen muss der Rechtsanspruch des Antragstellers auf Arbeitslosengeld I bei mindestens 150 Tagen, also etwa fünf Monaten, statt wie bisher bei 90 Tagen - drei Monaten - liegen. ALG I kann allerdings nur maximal 12 Monate bezogen werden.

Konkret bedeutet dies, dass potentielle Gründer nach Ausscheiden aus einem festen Arbeitsverhältnis nur etwa sieben Monate Zeit haben, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen - inklusive der Anfertigung eines Konzepts, eines Businessplans und sämtlichen weiteren mit der Gründung verbundenen Maßnahmen. Die meisten Existenzgründer planen ihre Selbständigkeit jedoch langfristig, weshalb diejenigen, die dies mit Hilfe des Gründungszuschusses nun tun wollen, dabei schneller sein müssen als diejenigen, die diesen noch vor den seiner Neuauflage erhalten haben.

Gründungszuschuss als Ermessensleistung

Die Arbeitsagentur setzt zudem auf Vermittlung vor Förderung. „Wenn ich den Bäcker, Metzger oder Handwerker gut vermitteln kann, werde ich den Antrag auf Gründungszuschuss nicht gewähren.", so Paul Epsen von der Bundesagentur für Arbeit gegenüber impulse.de. Deshalb sei es auch sinnvoll, dass der Gründungszuschuss nun als Ermessungsleistung vergeben wird und nicht, so wie vorher, ein Rechtsanspruch darauf bestehe, so Epsen weiter. Der Weg in die von der Arbeitsagentur geförderte Selbständigkeit muss nach wie vor von einer fachkundigen Instanz wie zum Beispiel einer Industrie- und Handelskammer abgesegnet werden. So soll sichergestellt werden, dass das Konzept des jeweiligen Gründers ökonomisch tragfähig ist.

Gründer müssen schneller umsatzstark sein

Konkret verkürzt sich auch der Förderungszeitraum des Gründerzuschusses. Bisher bekamen angehende Unternehmer neun Monate lang Mittel in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro Sozialversicherungszuschuss monatlich. Nun ist dies deutlich weniger geworden: nur noch sechs Monate lang wird dieser Zuschuss gewährt. Deshalb müssen Gründer jetzt schneller mehr Umsatz machen, um anschließend auch ökonomisch zu überleben. Eine Verlängerung der Zahlung des Sozialversicherungszuschusses ist im Anschluss für weitere 9 Monate möglich, jedoch Ermessenssache und abhängig vom Erfolg des jeweiligen Startups. Das vorherige Förderprogramm hatte eine umgekehrte Struktur: neun Monate lang konnten Gründer ihr Arbeitslosengeld und die zusätzlichen 300 Euro beziehen, im Anschluss sechs Monate lang den Sozialversicherungszuschuss. Die mögliche Gesamtförderungsdauer des Gründerzuschusses bleibt bei fünfzehn Monaten.

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