Annika Kremer

Freie Journalistin, Rheinberg

2 Abos und 13 Abonnenten
Artikel

Bundesrat winkt umstrittenes Geheimdienstgesetz durch

Nachdem der Bundestag das umstrittene Gesetz über die „Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" bereits verabschiedet hat, wurde es am gestrigen Freitag auch vom Bundesrat durchgewunken. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, kann es in Kraft treten. Es soll Kompetenzen und Ausstattung der Geheimdienste massiv stärken.

Massive Aufrüstung der Geheimdienste

Das neue Geheimdienstgesetz sieht eine Erweiterung des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (Nadis) der Staatsschutzbehörden von Bund und Ländern vor. Dieses diente bislang allein der Dokumentation. Künftig sollen damit auch Volltextdateien beliebig gespeichert, ausgetauscht und ausgewertet werden dürfen. Die Bundesregierung kommentierte dies mit der Aussage, endlich würden die Potentiale der IT „zeitgemäß genutzt". Die Pläne stießen allerdings auch auf Kritik, weil sie einen stärkeren Zugriff der Dienste auf persönliche Daten ermöglichen und somit nach Ansicht vieler Skeptiker die informationelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig einschränken.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll zukünftig laut Gesetz für „sämtliche gewaltorientierten Bestrebungen" - selbst solche ohne Länderbezug - zuständig sein. Auch diese massive Erweiterung der Befugnisse der Behörde erwies sich im Vorfeld als kontrovers, wurde aber dennoch in der ursprünglich geplanten Form verabschiedet.

Etwas strenger soll dagegen zukünftig der Einsatz von V-Leuten durch den Verfassungsschutz geregelt werden. Womöglich ist dies eine Konsequenz aus dem NSU-Skandal.

Der BND zieht in den Cyberkrieg

Auch der BND soll eine massive Ausweitung seiner Befugnisse und Zuständigkeiten erleben. Im Rahmen der „strategischen Fernmeldeüberwachung" soll er zukünftig auch für „Cybergefahren" zuständig sein. Das heißt, dass der BND auch angesichts von „Cybergefahren" - also IT-Angriffen - zu massiver Überwachung greifen darf.

Quelle: heise online

Zum Original