Es ist wohl der Alptraum jeder Mutter: Kurz nach der Geburt muss sie das Neugeborene weggeben. Einer Frau mit Gehbehinderung in München ist das vor kurzem passiert. Obwohl sie vor der Geburt Anträge auf eine Elternassistenz gestellt habe, sei der Antrag von den Behörden bis zur Geburt des Kindes nicht bearbeitet worden. Die Behörde weist die Vorwürfe zurück. Man hätte wegen fehlender Unterlagen die Zuständigkeit nicht prüfen können. Da die Mutter deshalb nach der Geburt ohne Hilfe war, sahen die Behörden die Versorgung des Kindes als nicht ausreichend an und gaben es über Monate zu einer Pflegefamilie. Erst nachdem eine Betreuerin aus eigener Tasche der Mutter helfen will, kommt das Kind (vorerst!) zur Mutter zurück. Einzelfall oder Systemfehler?
Anna Klühspies
Journalistin, Hamburg
TV-Beitrag