1 Abo und 1 Abonnent
Artikel

Geld: Steuern sparen mit Handwerkern

Handwerker bei der Arbeit (Foto: dpa)


Endlich Klarheit über die „haushaltsnahen Dienstleitungen“. Von der Putzfrau bis zur Graffiti-Entfernung erklärt ein neuer Leitfaden, was der Fiskus anerkennen muss.

Der Mitarbeiter der Möbelfirma, der bei zuhause die neue Schrankwand aufbaut: kein Problem. Ein Gehilfe, den Sie bezahlen, um Ihren Haushalt aufzulösen: geht nicht. Auch bei einem Fitnesstrainer sieht das Finanzamt schwarz. Und erst recht bei einem Leibwächter. Schon länger können Steuerpflichtige die Kosten für Handwerker oder so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Doch zwischen Fiskus und Steuerpflichtigen gab’s immer wieder Streit, was man geltend machen darf. Von Bundesland zu Bundesland entschieden die Finanzämter anders. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium Klarheit geschaffen. In einer umfassenden Liste zählt die Behörde auf, welche Leistungen steuerlich begünstigt sind und welche nicht. ...

Zum Original