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Hessen: Wenn nur eine einzige Ärztin Abtreibungen durchführt

Sieben Wochen alter Fötus in einer Fruchtblase. Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmen oder nach Beratung der Frau unter Bedingungen möglich.

In Teilen von Hessen nehmen kaum Praxen Schwangerschaftsabbrüche vor. Die Linken im Landtag befürchten, dass Prozesse abschrecken.


Kristina Hänel, die aktuell wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vor Gericht steht, ist eine von wenigen Ärztinnen und Ärzten in Mittelhessen, die in ihrer Praxis diesen Eingriff vornehmen. In Gießen ist sie die Einzige.


Das zeigt die Antwort des hessischen Sozialministeriums auf eine kleine Anfrage der Linkenfraktion. Das Ministerium listet alle Kliniken und Praxen in den hessischen Landkreisen und Städten auf, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, insgesamt 114. Dabei offenbaren sich große regionale Unterschiede. So gibt es etwa in Frankfurt 19 solcher Einrichtungen. In ganz Mittelhessen mit seinen fünf Landkreisen und über einer Million Einwohner sind es dagegen nur sieben - zwei Kliniken und fünf Praxen, darunter die von Kristina Hänel. Auch in anderen Teilen Hessens ist das Versorgungsnetz eher lose geknüpft.

Marjana Schott, frauenpolitische Sprecherin der Linkenfraktion im Landtag, zeigt sich von den regionalen Unterschieden in Hessen „irritiert". „Bei einem Schwangerschaftsabbruch muss es im Zweifel schnell gehen, und je weniger Ärzte es in einer Gegend gibt, die das anbieten, desto schwieriger wird es, rechtzeitig einen Termin zu kriegen."


„Fraglich sei auch, ob gerade im ländlichen Raum alle Frauen den Weg zu den betreffenden Einrichtungen fänden. „Das ist nach wie vor ein Thema, über das nicht offen gesprochen wird." Informationen bekämen Frauen nur bei Beratungsstellen wie Pro Familia. Auf eigene Faust zu recherchieren, sei schwierig.


Durch das Verbot der „Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche finden sich im Internet kaum Informationen über Kliniken und Praxen, an die sich Frauen wenden können. Am hilfreichsten bei der Recherche sind ironischerweise Websites von militanten Abtreibungsgegnern, die alle von ihnen so benannten „Abtreiber" mit Namen und Adressen an eine Art Online-Pranger stellen und dazu aufrufen, diese anzuzeigen oder gegen sie zu protestieren."


Marjana Schott macht sich Sorgen, dass angesichts der Prozesse gegen drei Ärztinnen in Hessen und der Mahnwachen vor Beratungsstellen in Zukunft weniger Ärzte Abtreibungen durchführen könnten. „Die werden sich schon fragen: Will ich wirklich einen Aufstand vor meiner Tür haben - oder eine Anzeige im Briefkasten?"


Im Hinblick auf die Zukunft findet sie zudem die Ausbildungssituation problematisch. Tatsächlich zeigen die Antworten des Sozialministeriums auf die Anfragen der Linken und der SPD zur Ausbildung des medizinischen Nachwuchses im Bereich Schwangerschaftsabbrüche, dass an den Universitäten Frankfurt, Gießen und Marburg das Thema im Medizinstudium keine große Rolle spielt. An der Goethe-Universität werde das Thema im Blockpraktikum Gynäkologie „nur kurz als Krankheitsbild" angesprochen", heißt es in der Antwort. An der Philipps-Universität Marburg werde das medizinisch-operative Vorgehen „nur am Rande erwähnt". An allen drei Universitäten werden Abtreibungen darüber hinaus nur im Kontext ethischer und rechtlicher Fragestellungen diskutiert.


Für alle weiteren Aspekte verweist das Ministerium auf die fachärztliche Weiterbildung im Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Hierbei sei auch das Thema „Frühgravidität, Aborte, Schwangerschaftsabbruch" vorgesehen.


Insgesamt sind im Jahr 2017 in Hessen 8321 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt worden - ein leichter Anstieg gegenüber dem Jahr zuvor. Rund 340 dieser Eingriffe geschahen, weil die Gesundheit der schwangeren Frau gefährdet war, vier Abtreibungen wurden nach Vergewaltigungen durchgeführt. Die Universitätskliniken in Frankfurt, Gießen und Marburg übernahmen nur knapp 90 der Eingriffe, zumeist solche mit sogenannter „medizinischer Indikation". Frauen, die sich nicht aus gesundheitlichen Gründen für eine Abtreibung entschieden, wurden dort bis auf wenige Ausnahmen nicht behandelt. Das zeigt die Antwort des Sozialministeriums auf eine weitere kleine Anfrage der SPD-Fraktion.

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